Plastische Ästhetische Chirurgie
vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Chemnitz
Information und kostenfreier Beratungstermin: 0800 - 678 45 65
 

Kopfchirurgie

Augenlidkorrektur
Doppelkinn
Eingefallene Wangen
Facelift
Faltenunterspritzung
Fettabsaugung Kinn
Gesichtsstraffung
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Lidkorrektur
Lidstraffung
Nasenkorrektur
Oberlidstraffung
Ohrenkorrektur
Schlupflider entfernen
Tränensackentfernung
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Bauch / Beine / Po

Bauch straffen
Bauchstraffung
Bauchdeckenstraffung
Bodylift
Fettabsaugung
Liposuktion
Oberarmstraffung
Oberschenkelstraffung
Po-Straffung
Reiterhose entfernen
Schweißdrüsenabsaugung

Brustchirurgie

Brustasymmetrie
Bruststraffung
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Brustwarzenkorrektur
Fettabsaugung Brust
Gynäkomastie

Schlupfwarzenkorrektur
Weiblicher Brustansatz Mann

Weitere Eingriffe

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Brustabsaugung
Hyperhidrosebehandlung
Narbenkorrektur
Schamlippenverkleinerung
Schweißdrüsenabsaugung
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Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.

Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität. Dazu gehört:

  • Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht.
  • Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden und Fähigkeiten.
  • Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen.
  • Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen Chirurgie.
  • Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie, was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
  • Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten, zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.

Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.

 

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